23. November 2010: Medienmitteilung zu GAV- und Lohnvereinbarung mit SWISS

KV erfreut über SWISS-Verhandlungsergebnis

Der KV Schweiz und andere Personalverbände haben mit der Fluggesellschaft SWISS für das Bodenpersonal verschiedene Verbesserungen bei den Anstellungsbedingungen vereinbart. Der bestehende GAV wird bis Mitte 2014 verlängert. Das SWISS Bodenpersonal erhält eine generelle Lohnerhöhung von 2%, mindestens aber CHF 100 pro Monat. Ausserdem werden die Übergangsrente nach dem Altersrücktritt 63 verbessert, ein Vaterschaftsurlaub einge-führt sowie die berufliche Weiterbildung und die Weiterbeschäftigung nach dem Mutter-schaftsurlaub neu geregelt.

Die Lohnvereinbarung sieht eine generelle Erhöhung der Basissaläre von 2% vor, wobei alle Angestellten mindestens CHF 100 mehr im Monat erhalten. Die Salärbänder werden um 2,5% angehoben – damit verbessern sich die Perspektiven für die Zukunft. Diese Lohnerhöhungen waren für den Kaufmännischen Verband Schweiz überfällig, mussten die Beschäftigten doch während Jahren darauf warten.

 

Besonders erfreut ist der KV Schweiz neben den monetären Verbesserungen über die neu im GAV verankerte Förderung der beruflichen Weiterbildung und die Weiterbeschäftigung nach Mutterschaft. Hier werden alte Anliegen des Verbandes erfüllt. Bei der beruflichen Weiterbil-dung gibt es mit der Verankerung im GAV mehr Verbindlichkeit, und mit den Regelungen zur Weiterbeschäftigung nach der Mutterschaftspause muss sich SWISS inskünftig auch um Teilzeitstellen für junge Mütter bemühen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.