Der KV Schweiz ist erfreut, dass der Ständerat die steuerlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung grosszügiger als der Bundesrat regeln will. Das heutige Steuerrecht benachteiligt insbesondere die auch auf beruflichen Aufstieg ausgerichtete höhere Berufsbildung, welche den Teilnehmer/innen im Vergleich zur Hochschulbildung um ein Mehrfaches höhere private Kosten verursacht. Damit werden volkswirtschaftlich falsche Anreize gesetzt und wird die Bereitstellung einer genügenden Zahl hoch qualifizierter Fachkräfte zur Umsetzung der schweizerischen Spitzenleistungen in Forschung und Wissenschaft in die wirtschaftliche Praxis erschwert.
Die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der Abzugsmöglichkeiten auf Bundesebene bis zu einer Obergrenze von 12'000 Franken ist daher richtig und Teil einer dringend nötigen Verbesserung. Sie zeigt den Willen, das Lob der Berufsbildung über Sonntagsreden hinaus endlich auch in die politische Praxis umzusetzen. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielen der Bildungsverfassung, ist auf das Erfordernis des lebenslangen Lernens abgestimmt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Unverständlich ist für den KV Schweiz allerdings, dass der Ständerat – wie schon der Bundesrat – in einer eigentlichen Kehrtwende einen allgemeinen Abzug einführen will und damit bereit ist, den bisherigen Gewinnungskostencharakter preiszugeben. Dabei stellen privat getragene Weiterbildungsausgaben klarerweise berufsbedingte Auslagen dar, mit denen die Betroffenen ihre Arbeitsmarktfähigkeit und damit ihr künftiges Erwerbs-einkommen sichern. Der KV Schweiz fordert daher den Nationalrat auf, diesen steuerlichen Systemfehler zu korrigieren.





