In die erste Gesamtrevision des GAV Holzbau flossen die Erfahrungen aus dem Vollzug der zurückliegenden Jahre ein. So wurden einige Präzisierungen vorge-nommen. Unter anderem zu den Artikeln in den Bereichen Minderleistungsfähig-keit, schriftlicher Arbeitsvertrag, Ferientage im Stundenlohn, Schichtarbeit und Erfahrungsjahre.
Weiter wurde der GAV mit Bestimmungen zu den Themen Kündigungsschutz für Mitglieder von Betriebskommissionen, Gleichstellung und schriftliche Lohnab-rechnung ergänzt.
Die wichtigsten materiellen Anpassungen betreffen die Bereiche Mischanstel-lungen, Kaderarbeitszeiten, Arbeitszeiten für Bergregionen und Kurzabsenzen.
Schliesslich können die Mittel des bisherigen Vollzugsfonds zusätzlich für die berufliche Weiterbildung verwendet werden.
Der revidierte GAV Holzbau soll mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) auf 2012 in Kraft gesetzt werden. Bis dahin gilt der AVE-GAV Holzbau 2007 mit den seither erfolgten Änderungen.






