Für den KV Schweiz ist die heutige gesetzliche Minimalregelung der Ferien von vier Wochen pro Jahr überholt. Arbeitstempo und die schnellen technologischen Veränderungen am Arbeitsplatz setzen alle Arbeitnehmenden, insbesondere auch die Älteren, immer mehr unter Druck. Die Folgen zeigen sich in Absenzen, in steigenden Gesundheitsausgaben, oder im vorzeitigen Rückzug aus dem Arbeitsmarkt. Ausreichende Ferien sichern die gesundheitliche Leistungsfähigkeit und verbessern die berufliche Produktivität. Vielen, die ständig unter Volldruck arbeiten, fehlen Zeit und Raum, sich über den Arbeitsalltag hinaus Gedanken zur eigenen beruflichen und persönlichen Zukunft zu machen. Einmal mehr zeigt auch das Beispiel der nordischen Länder, die über grosszügigere Ferienregelungen verfügen, dass gute Arbeitsbedingungen durchaus zu hohen volkswirtschaftlichen Leistungen beitragen können.
Um Verbesserungen bei den Ferienregelungen zu erreichen, steht zwar für den KV Schweiz der sozialpartnerschaftliche Weg im Vordergrund. Es unterstehen aber längst nicht alle Arbeitnehmenden einem Gesamtarbeitsvertrag. Über die Bemühungen der Sozialpartner hinaus braucht es hier rasch grosszügigere gesetzliche Eckwerte und Impulse. Der Nationalrat hat es heute verpasst, ein positives Zeichen zu setzen. Der KV Schweiz erwartet nun vom Ständerat, dass er mehr Bereitschaft zeigt, eine Erhöhung des minimalen Ferienanspruchs herbeizuführen.






