Der Kaufmännische Verband Schweiz setzt sich seit Jahren aktiv für eine Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der Aus- und Weiterbildung ein. Heute sind Weiter-bildungen im Rahmen des bisherigen Berufs voll abzugsfähig, bei beruflichem Aufstieg wird hingegen in vielen Kantonen kein Abzug gewährt. Die Frage ist für viele Weiterbildungswillige gerade auch in der höheren Berufsbildung eine zentrale Rolle, da diese Ausbildungen meist von den Absolventen selbst bezahlt werden. Wer neben viel Zeit und Energie sein privates Geld in die Weiterbildung investiert, soll dies in jedem Falle zumindest von den Steuern abziehen können.
Eine hohe Qualifikation der Erwerbstätigen für die Volkswirtschaft Schweiz wird zu Recht immer wieder von allen Seiten gefordert – auch vom Bundesrat. Umso enttäuschender ist es feststellen zu müssen, dass dieser trotz eines sehr klar formulierten Gesetzesauftrages des Parlamentes (Mo. 08.3450) eine Vorlage ausgearbeitet hat , welche an die Stelle des Gewinnungskostenprinzips neu einen allgemeinen Abzug mit 4000 Franken als Obergrenze setzen will. Angesichts der Tatsache, dass manche Lehrgänge in der höheren Berufsbildung einige zehntausend Franken kosten, ist diese Grenze unakzeptabel. Sie würde für viele Betroffene zu einer steuerlichen Verschlechterung statt zu der vom Parlament angestrebten Verbesserung führen. Ein Maximalabzug von mindestens 12’000 Franken erscheint angesichts der Bedeutung der Berufsbildung mehr als nur verantwortbar und er wäre ein klares Zeichen für den beruflichen Mittelstand.
Bildung sichert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Bildung stärkt auch die einheimischen Arbeitskräfte nach dem Grundsatz: Im eigenen Land qualifizieren statt auswärts rekrutieren. Unser Berufsbildungssystem sei das Beste der Welt, wird oft betont. Es wird höchste Zeit, dass auch die Schweizer Politik dementsprechend handelt.






