24. Juni 2010: Medienmitteilung zur Zusatzbotschaft des Bundesrates zur MWST

Mehrwertsteuer auf Bildung ist volkswirtschaftlich unsinnig

Investitionen in Humankapital sollten steuerlich gefördert und nicht behindert werden. Der KV Schweiz lehnt die Absicht des Bundesrates ab, im Rahmen des Einheitssatzes neu auch Aus- und Weiterbildung der Mehrwertsteuer zu unterstellen.

Der Kaufmännische Verband Schweiz wehrt sich gegen die Aufhebung bisheriger wichtiger Ausnahmen. Bildung ist eine Investition ins Fähigkeitskapital und kein Konsum. Es ist unsinnig, ausgerechnet die Ressource zu besteuern, welche für den Wirtschaftsstandort Schweiz von entscheidender Bedeutung ist.

 

Stark betroffen wäre insbesondere die Höhere Berufsbildung, die weitgehend von den Absolventinnen und Absolventen privat finanziert wird. Viele Teilnehmer von beruflicher Weiterbildung würden dann nicht nur die Ausbildungs- und Prüfungskosten selbst bezahlen, sondern müssten dem Staat dafür auch noch Mehrwertsteuern abliefern. Dagegen wird sich der KV Schweiz mit aller Kraft wehren. Die Politik und der Staat können doch nicht einerseits die Leute in Sonntagsreden zur Weiterbildung ermuntern und andererseits genau dieses Verhalten mit der Mehrwertsteuer bestrafen.