Beitritt zum Kaufmännischen Verband

  • Der Beitritt erfolgt zu einer Sektion. Informieren Sie sich via Sektionsseiten auf unserer Homepage über Angebote und Mitgliederbeiträge der verschiedenen Sektionen.
  • Rechtlicher Hinweis: Details zur Mitgliedschaft wie beispielsweise die Kündigungsfristen bei Austritt sind in den Sektionsstatuten geregelt (siehe Spalte rechts). .
  • Für die Rechtsschutzversicherung gilt eine Karenzfrist gemäss Reglement Rechtsdienst (gegenwärtig 3 Monate). Rechtsauskünfte werden aber sofort nach Aufnahme durch die Sektion erteilt.

 

Ich trete dem Kaufmännischen Verband bei. Meine Angaben sind wie folgt::

 

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    • Mobile
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    • Anderer Arbeitgeber
    • Tätigkeitsbereich *
    • Branche Firma *
    • Hierarchiestufe *
    • Angaben von Personen in der Lehre

    • Ausbildung¹
    • Ende der Lehre
    • Zusatzangaben

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