- Der Beitritt erfolgt zu einer Sektion. Informieren Sie sich via Sektionsseiten auf unserer Homepage über Angebote und Mitgliederbeiträge der verschiedenen Sektionen.
- Rechtlicher Hinweis: Details zur Mitgliedschaft wie beispielsweise die Kündigungsfristen bei Austritt sind in den Sektionsstatuten geregelt (siehe Spalte rechts). .
- Für die Rechtsschutzversicherung gilt eine Karenzfrist gemäss Reglement Rechtsdienst (gegenwärtig 3 Monate). Rechtsauskünfte werden aber sofort nach Aufnahme durch die Sektion erteilt.





