Lohnempfehlungen für Lernende

Wieviel Lohn du Ende des Monats erhältst, ist im Lehrvertrag geregelt. Das Gesetz gibt keine Mindestlöhne vor, und es bestehen zum Teil grosse Unterschiede. Orts- und branchenübliche Ansätze sind jedoch einzuhalten.

 

Im Lehrvertrag können weitere Leistungen vereinbart werden, z.B. Gratifikationen oder Zulagen verschiedenster Art wie Teuerungs-, Kleider-, Fahrtzulagen, aber auch Beiträge an die Verpflegung.

 

Der Kaufmännische Verband Schweiz gibt jährlich Lohnempfehlungen für Lernende und Praktikant/innen heraus. Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen für Lehrbeginn Sommer 2012.

 

 

Lohnempfehlungen ab Lehrjahr 2012/13: