Newsletter Nr. 9-2010

Nein zur AVIG-Revision

Der KV Schweiz empfiehlt das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) am 26. September zur Ablehnung. Störend sind aus Sicht des Verbandes vor allem folgende Punkte:

Höhere Beitragszeiten oder Kürzung der maximalen Bezugsdauer für Taggelder

  • 12 Monate Beitragszeit berechtigen nur noch zu 260 Taggeldern (bisher 400); 400 Taggelder gibt es erst nach einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten.
        
  • 520 Taggelder gibt es für über 55-Jährige neu erst nach 24 Monaten (bisher 18).

Schwierig wird es insbesondere für ältere Personen, die zweimal oder mehrfach arbeitslos werden. Die Hürden, sich wieder einen Versicherungsschutz zu erarbeiten, sind hoch. Der Gang zur Sozial­hilfe rückt auch für gestandene Berufsleute näher.

 

Leistungsabbau bei jungen Erwerbstätigen

  • Unter 30-Jährige ohne Kinder müssen künftig auch eine Arbeit annehmen, die ihren Qualifikationen und ihrer Erfahrung nicht Rechnung trägt.
      
  • Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben nur noch Anrecht auf 200 und nicht mehr wie bisher auf 400 Taggelder.
      
  • Schüler und Studenten werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten noch 90 Taggelder (bisher 200) zugestanden: Faktisch ein Ausschluss aus der ALV.

 

Die Botschaft für die Jungen ist klar: Erworbene berufliche Qualifikationen zählen wenig.

 

Weitere Abbauschritte

  • Abwertung des Zwischenverdienstes. Neu soll die Kompensationszahlung bei der Berechnung der neuen Taggeldhöhe nicht mehr angerechnet werden. Dies reduziert auch die Attraktivität von Zwischenverdiensten.
      
  • Längere Wartefristen: Für Personen ohne Kinder hat das Parlament einkommensabhängig die Wartefristen von bisher 5 auf neu 10 bis 20 Arbeitstage erhöht.
      
  • Taggelder-Verlängerung der Kantone gestrichen: Kantone, die von hoher Arbeits­losigkeit betroffen sind, konnten bisher eine Verlängerung um 120 Taggelder bean­tragen. Die Streichung trifft vor allem wirtschaftsschwache Regionen der Romandie und das Tessin.

Diese Massnahmen setzen Arbeitslose zusätzlich unter Druck.  Und sie führen letztlich zu Kostenverlagerungen auf die Sozialdienste der Gemeinden und Kantone.

 

Finanzierung (Einnahmenseite)

  • Die Vorlage sieht die Erhöhung der Lohnbeiträge auf neu 2,2 Prozent sowie 1 Solidaritätsprozent auf Einkommensteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken vor.

Der KV Schweiz akzeptiert grundsätzlich höhere Beiträge, fordert aber, dass hohe und höhere Einkommen stärker als jetzt vorgesehen zur Sanierung der ALV beitragen.