- 12 Monate Beitragszeit berechtigen nur noch zu 260
Taggeldern (bisher 400). - Unter 30-Jährige ohne Kinder müssen künftig auch eine Arbeit annehmen, die ihren Qualifikationen und ihrer Erfahrung nicht entspricht.
- Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben nur noch Anrecht auf 200 und nicht mehr wie bisher auf 400 Taggelder.
- Schülern und Studierenden werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten noch 90 Taggelder zugestanden: Faktisch ein Ausschluss aus der ALV!
- Abwertung des Zwischenverdienstes: Neu soll die Kompensationszahlung bei der Berechnung der neuen Taggeldhöhe nicht mehr angerechnet werden.
- Auf die Kantone kommen Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu.
Stattdessen fordert der KV Schweiz Investitionen in die Arbeitsmarktfähigkeit:
- Regelmässige Arbeitsmarkt-Check-ups für Arbeitnehmende
- Weiterbildung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Solche Massnahmen sind in der Revision aber nicht vorgesehen. Der KV Schweiz unterstützt deshalb das Referendum.





