Newsletter Nr. 4-2010

Nein zur Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG)

Mit der 4. Revision kürzt das Parlament die Leistungen. Betroffen sind vor allem jüngere und Langzeit-Arbeitslose:

  • 12 Monate Beitragszeit berechtigen nur noch zu 260
    Taggeldern (bisher 400).
  • Unter 30-Jährige ohne Kinder müssen künftig auch eine Arbeit annehmen, die ihren Qualifikationen und ihrer Erfahrung nicht entspricht.
  • Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben nur noch Anrecht auf 200 und nicht mehr wie bisher auf 400 Taggelder.
  • Schülern und Studierenden werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten noch 90 Taggelder zugestanden: Faktisch ein Ausschluss aus der ALV!
  •  Abwertung des Zwischenverdienstes: Neu soll die Kompensationszahlung bei der Berechnung der neuen Taggeldhöhe nicht mehr angerechnet werden.
  • Auf die Kantone kommen Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu.

Stattdessen fordert der KV Schweiz Investitionen in die Arbeitsmarktfähigkeit:

  • Regelmässige Arbeitsmarkt-Check-ups für Arbeitnehmende
  • Weiterbildung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Solche Massnahmen sind in der Revision aber nicht vorgesehen. Der KV Schweiz unterstützt deshalb das Referendum.

Die Abkürzung AVIG
steht für: Arbeitslosen-
versicherungsgesetz  

Gute Gründe, um Nein zu Stimmen:

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