Raubzug bei der Unfallversicherung

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will das Unfallversicherungsgesetz massiv verschlechtern. Davon profitieren würde nur die Versicherungslobby.

Von Ingo Boltshauser

 

Eigentlich gibt es an der obligatorischen Unfallversicherung nichts zu kritisieren. Laut Hansueli Schütz, volkswirtschaftlichem Mitarbeiter des KV Schweiz, ist sie eine «sehr zielgerichtete, effiziente Sozialversicherung», die im Gegensatz zu vielen anderen Sozialwerken nicht defizitär ist. Ein dringender Handlungsbedarf besteht deshalb nicht. Und dennoch schlägt die SGK nun massive Leistungsverschlechterungen vor:

  • Herabsetzung des höchstversicherten Verdienstes. Zurzeit liegt dieser bei 126 000Franken. Diese Regelung entspricht dem Gesetz, das verlangt, dass «in der Regel» mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind. Gemäss SGK-Vorschlägen soll nun diese Formel so angepasst werden, dass der höchstversicherte Lohn erheblich tiefer zu liegen käme. «Besonders für gut qualifizierte Angestellte mit mittleren bis höheren Einkommen wäre dies ein Rückschlag», sagt Schütz, «denn sie müssten im Falle eines Unfalls mit massiven Leistungseinbussen rechnen.» Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich der höchstversicherte Verdienst auch bei der Arbeitslosenversicherung(AVIG) nach dem UVG richtet. Reduziert man dort, werden Arbeitslose mitbestraft. Zwar will die SGK dort den heutigen Höchstbetrag beibehalten, aber es wäre politisch naiv anzunehmen, dass diese Limite - wenn sie einmal im UVG gefallen ist - im AVIG beibehalten bleibt.
     
  • Heraufsetzung des minimalen Invaliditätsgrades: Bislang war Teilarbeitsunfähigkeit ab 10 Prozent versichert, neu soll der Grenzwert auf 20 Prozent erhöht werden. Menschen mit einer nicht klar fassbaren Diagnose (z.B. Schleudertrauma) sollen gar erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent anspruchberechtigt sein. Dadurch werden einerseits kleine und mittlere Einkommen besonders hart getroffen. Andererseits befürchtet Schütz, dass sich die Unfallversicherer künftig mit einer Unzahl von Haftpflichtprozessen herumschlagen müssen.

Ebenfalls abgelehnt wurde von der SGK eine Veränderung der Position der Suva im Bereich Unfallversicherung. Die Suva hat ein Monopol auf die obligatorische Versicherung im Bereich Industrie und Gewerbe. Die Akquisition von Kunden im überobligatorischen Bereich oder generell das Anbieten von Versicherungen in anderen Branchen sind ihr hingegen verboten.

Faktisch wären deshalb bei einer Annahme der Vorlage in ihrer jetzigen Form die privaten Unfallversicherer die einzigen Gewinner. Durch die Schmälerung des obligatorischen Teils blieben gegenüber heute immer grössere Einkommensteile unversichert. Diese Lücken müssten durch private Zusatzversicherungen geschlossen werden, die jedoch kaum alle Arbeitgebenden abschliessen würden.