Der Umstand, dass der betreffende Mitarbeiter schon über einen längeren Zeitraum regelmässig Alkohol konsumiert und sein Trinkverhalten bereits morgens stattfindet, deutet auf ein ernst zu nehmendes Problem hin. Als Vorgesetzter haben Sie dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht. Sie müssen das Problem ansprechen, nicht zuletzt auch deshalb, weil Alkoholabhängigkeit eine der häufigsten psychischen Erkrankungen ist, welche zu körperlichen und seelischen Schädigungen führt, die Produktivität senkt und versicherungstechnische Probleme zur Folge haben kann.
Führen Sie ein Gespräch mit dem Betroffenen, wenn er in einem nüchternen und aufnahmefähigen Zustand ist. Sammeln Sie als Gesprächsvorbereitung Fakten darüber, wie oft der Mitarbeiter während der Arbeit alkoholisiert erlebt wurde und inwieweit seine Arbeitsleistung durch den Konsum abgenommen hat. Das Gespräch mit dem Mitarbeiter können Sie folgendermassen gestalten:
- Nennen Sie ihm als Erstes den Gesprächsgrund.
- Gehen Sie anschliessend direkt auf die gesammelten Beobachtungen und Fakten ein.
- Sagen Sie ihm, dass Sie sich aufgrund dieser Vorfälle Sorgen machen und ihm gerne helfen möchten.
- Weisen Sie ihn aber auch darauf hin, dass ein solches Verhalten bei der Arbeit nicht geduldet werden kann und dass es in Ihrer Verantwortung liegt, aufgrund der Vorfälle entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
- Geben Sie ihm nun Raum, sich auszudrücken.
- Weisen Sie konsequent auf bestehende Regeln beziehungsweise auf Regelverletzungen seinerseits hin, falls er versuchen sollte das Problem zu bagatellisieren.
- Besprechen Sie gemeinsam einen Lösungsweg mit einem entsprechenden Zeitrahmen (z.B. Inanspruchnahme professioneller Hilfe in den nächsten 2 Wochen).
- Vereinbaren Sie mit ihm nach Ablauf dieser Periode einen erneuten Termin, um die Befolgung des Lösungswegs zu überprüfen.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass es beim Betroffenen zu Rückfällen kommen kann. Sollte das der Fall sein, lassen Sie ihn nicht gleich fallen, denn Suchtabhängigkeiten sind heilbar und der Betroffene ist auf Hilfe angewiesen.
Patrizia Rizzo, Beraterin bei ICAS Schweiz





