Von Ingo Boltshauser
Der Reformeifer des Parlamentes bei der Revision der Invalidenrente (IV) ist beträchtlich. Vor noch nicht einmal drei Jahren trat die 5. IV-Revision in Kraft, und bereits ist die 6. auf dem Weg durch die Instanzen. Da sie ein sehr umfangreiches Werk ist, wird sie in zwei Tranchen behandelt. 6a dürfte noch dieses Jahr in den Nationalrat als Zweitrat kommen, 6b ist in der Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden.
Dieses schnelle Vorgehen weckt vielerorts ungute Gefühle. «Noch liegen ja nicht einmal gesicherte Erkenntnisse über die Auswirkungen der 5. IV-Revision vor», sagt Hansueli Schütz, volkswirtschaftlicher Mitarbeiter des KV Schweiz. «Bekannt ist lediglich, dass die Zahl der Neurenten deutlich zurückgegangen ist. Ob diese Menschen aber im Arbeitsprozess behalten werden konnten oder zur Sozialhilfe weitergereicht wurden, darüber ist noch zu wenig bekannt.»
Auch die 6. IV-Revision hat wie bereits die 5. zum Ziel, die defizitäre IV zu sanieren. Zum Teil soll dies bei der Revision 6a mit unbestrittenen Massnahmen erreicht werden, zum Beispiel mit mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln wie Hörgeräten. Auch die Einführung eines Assistenzbetrags, welcher den Verbleib zu Hause ermöglichen und Heimkosten reduzieren soll, ist zu begrüssen.
Schwierige Eingliederung
Die «eingliederungsorientierte Rentenrevision» hingegen, die ebenfalls Bestandteil der Revision 6a ist, wirft Fragen auf. Ziel ist es, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Rentenbezüger/innen mit Hilfe von gezielten Massnahmen so weit zu verbessern, dass eine Wiedereingliederung möglich wird und die Rente nicht mehr oder nicht mehr ganz benötigt wird. Einsparen will man damit rund 200 Millionen Franken jährlich. «Eigentlich ist gegen dieses Ziel nichts einzuwenden», sagt Schütz. «Aber es muss bezweifelt werden, dass es erreicht werden kann.» Solange die Arbeitgeber nicht stärker in die Pflicht genommen würden, zum Beispiel indem Betriebe verpflichtet sind, einen Teil ihrer Arbeitsplätze Handicapierten zur Verfügung zu stellen, werde die gewünschte Wirkung wohl ausbleiben. Und da die Einstellung der Renten nicht an eine tatsächliche Erwerbsarbeit gekoppelt ist, sondern lediglich an die – von der IV definierte – Erwerbsfähigkeit, sei die Gefahr gross, dass noch mehr Menschen in die Sozialhilfeabhängigkeit getrieben werden.
Dass Skepsis durchaus angebracht ist, zeigt bereits ein Blick in die Statistik. Während in Deutschland und Frankreich, wo man einen Zwang zur Beschäftigung von Arbeitnehmenden mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit kennt, immerhin 4 Prozent der Arbeitsplätze an handicapierte Personen vergeben werden, ist es in der Schweiz lediglich ein Prozent.
Rentenkürzungen
Fast nur noch finanzpolitisch wird bei der Revision 6b argumentiert, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet: Durch ein neues Rentensystem sollen insgesamt 400 Millionen Franken eingespart werden, fast 40 Prozent der heutigen Bezüger/innen müssten mit einer Kürzung ihrer Renten rechnen. Weitere 200 Millionen Franken sollen durch eine Kürzung der Kinder-Zusatzrenten von 40 auf 30 Prozent eingespart werden.
«Dass bei der IV Handlungsbedarf besteht, ist an sich unbestritten», sagt Hansueli Schütz zur 6. IV-Revision. Problematisch sei aber, dass man das Finanzloch einmal mehr fast nur ausgabenseitig, also auf Kosten der Betroffenen stopfen wolle. «Ähnliches hat man schon bei der Sanierung der Arbeitslosenversicherung gemacht und ansatzweise auch bei der gescheiterten Revision der AHV versucht.»
Für ihn ist das eine folgenschwere Fehlentwicklung. Die rasanten wirtschaftlichen Veränderungen böten zwar viele Möglichkeiten, produzierten aber auch fast zwangsläufig immer mehr Verlierer. «Ob die Menschen diese Veränderungen als Chance oder als Bedrohung begreifen, hängt in hohem Mass davon ab, wie wir mit den Verlierern umgehen.»





