Die höhere Fachprüfung mit Abschluss Diplom

Den Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung steht der Weg offen zu verantwortungsvollen und selbständigen Positionen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen für die Prüfungen. Mit der bestandenen höheren Fachprüfung erhalten die Absolventen ein eidgenössisches Diplom. Es ist der höchste Ausweis im jeweiligen Beruf.

Die Höhere Fachprüfung qualifiziert Berufsleute für Kaderstellen, die sehr gute Fach- und Führungskenntnisse verlangen. Für diese Prüfungen sind Zulassungsbedingungen festgelegt: Meistens bauen sie auf der entsprechenden Berufsprüfung oder einer anderen anerkannten Vorbildung sowie einer zusätzlichen Berufspraxis im entsprechenden Fachgebiet auf. In der Regel werden insgesamt 5 bis 8 Jahre Fachpraxis bis zum Zeitpunkt der Prüfung benötigt.

 

Höheren Fachprüfungen werden von der Wirtschaft gesteuert: Sie legt die einzelnen Prüfungsinhalte auf Basis der in der Praxis tatsächlich nachgefragten Kompetenzen fest. Auf diese Weise steht die Wirt-schaft inhaltlich direkt hinter dem Qualifikationsprofil, das schweizweit zentral und unabhängig geprüft wird. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT übt die Aufsicht über diese Prüfungen aus.

 

Vorbereitungskurse finden unabhängig von der eigentlichen Prüfung statt und sind für die Prüfungszulassung in der Regel nicht zwingend, in der Praxis jedoch meistens unumgänglich. Bei ihrer Gestaltung sind die Schulen frei. Sie unterstehen keiner Aufsicht oder Steuerung, weshalb z.T. beträchtliche Differenzen bestehen. Wer die Höhere Fachprüfung erfolgreich abschliesst, erweist sich als Experte/Expertin im entsprechenden Fachgebiet aus und erhält ein eidgenössisches Diplom, zum Beispiel als «dipl. Leiterin Human Resources» oder «dipl. Treuhandexperte».

 

Rund 40 Höhere Fachprüfungen stehen den Kaufleuten und Detailhandelsfachleuten zur Auswahl. In den einzelnen Arbeitsbereichen von «KV – was nun?» sind diese detailliert beschrieben.

 

 

Quelle: KV – was nun? Perspektiven für Kaufleute, Verlag SDBB,

8. überarbeitete Auflage unter Mitwirkung des KV Schweiz, 2011

 

 

Rechtsgrundlage bilden die Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG):

"Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb der Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvolleren Berufstätigkeit erforderlich sind."

"Die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen setzen eine einschlägige berufliche Praxis und einschlägiges Fachwissen voraus."

 

 

 
 

KV – was nun?
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