Die Berufsprüfung qualifiziert für Stellen, in denen vertiefte Fachkenntnisse und/oder Führungskenntnisse verlangt werden. Für die Berufsprüfungen sind Zulassungsbedingungen festgelegt: Meistens ist es eine abgeschlossene, mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung im Arbeitsbereich der vorgesehenen Berufsprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung (beispielsweise Handelsmittelschule oder Maturität) und eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet bis zum Zeitpunkt der Prüfung. Einige Fachbereiche setzen als Zulassung zur Berufsprüfung eine Zertifikatsprüfung voraus.
Berufsprüfungen werden von der Wirtschaft gesteuert: Sie legt die einzelnen Prüfungsinhalte auf Basis der in der Praxis tatsächlich nachgefragten Kompetenzen fest. Auf diese Weise steht die Wirtschaft inhaltlich direkt hinter dem Qualifikationsprofil, das schweizweit zentral und unabhängig geprüft wird. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT übt die Aufsicht über diese Prüfungen aus.
Vorbereitungskurse finden unabhängig von der eigentlichen Prüfung statt und sind für die Prüfungszulassung in der Regel nicht zwingend, in der Praxis jedoch meistens unumgänglich. Bei ihrer Gestaltung sind die Schulen frei. Sie unterstehen keiner Aufsicht oder Steuerung, weshalb z.T. beträchtliche Differenzen bestehen. Wer die Berufsprüfung erfolgreich abschliesst, erhält einen eidgenössischen Fach-ausweis, zum Beispiel als «Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis» oder «Marketingfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis».
Das Feld der eidgenössischen Berufsprüfungen ist sehr breit und vielfältig. Über 40 verschiedene Berufsprüfungen stehen den Kaufleuten und Detailhandelsfachleuten zur Auswahl. In den einzelnen Arbeitsbereichen von «KV – was nun?» sind diese detailliert beschrieben.
Quelle: KV – was nun? Perspektiven für Kaufleute, Verlag SDBB,
8. überarbeitete Auflage unter Mitwirkung des KV Schweiz, 2011
Rechtsgrundlage bilden die Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG):
"Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb der Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvolleren Berufstätigkeit erforderlich sind."
"Die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen setzen eine einschlägige berufliche Praxis und einschlägiges Fachwissen voraus."
Informationen über Kosten und Studienpläne für die Vorbereitung auf die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen erhalten Sie bei den Schulen und Weiterbildungsinstituten.








