Der KV Schweiz anerkennt das veränderte Konsumentenverhalten, welches eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unter gewissen Bedingungen rechtfertigt. So war die Ausdehnung der Öffnungszeiten seit 2007 abends und an Sonntagen bei den Landesflughäfen und den grösseren Bahnhöfen im Rückblick sicher ein richtiger Schritt. Es gibt auch Arbeitnehmende, die aus persönlichen Gründen gerne zu diesen Randzeiten arbeiten.
Eine weitere, bedingungslose Öffnung lehnt der KV Schweiz aber ab. Dieses Vorgehen ist auch rechtsstaatlich bedenklich, weil auf diesem Weg Bundesrecht durch die Kantone unterlaufen werden könnte. Wenn schon, müsste das schweizerische Arbeitsgesetz geändert werden. Dessen Schutzbestimmungen für die Nachtarbeit (auch hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden) haben aber nach wie vor ihre Berechtigung.
Es ist auch zu bedenken, dass die Anstellungsbedingungen betreffend Arbeitszeit im Detailhandel generell weniger günstig sind als etwa in der Industrie oder im öffentlichen Sektor, wo Nacht- und Sonntagsarbeit seit längerer Zeit verbreitet sind.
Der KV Schweiz ist bereit, im Rahmen von sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten im Detailhandel zu regeln, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Freiwilligkeit für die Arbeitnehmenden
Es darf niemand von den bestehenden Mitarbeitenden zur Abend-, Nacht- oder Sonntagsarbeit gezwungen werden.
Zuschläge
Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit ist über alles gesehen immer weniger attraktiv als Arbeit zu den Regelzeiten. Deshalb sind während diesen Arbeitszeiten folgende Zu-schläge in Geld in sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen festzuhalten:
- Abendarbeit (20-23 Uhr): mind. 25%
- Arbeit am Samstag ab 17 Uhr: 60%
- Sonntagsarbeit: 60%
- Nachtarbeit (23-6 Uhr): 75%
Die Kompensation kann auch in Zeit erfolgen, wobei in diesem Fall ein Zuschlag von mindestens 10% zu gewähren ist (Wenn an einem Sonntag z.B. 5 Stunden gearbeitet wurden, so können mind. 5.5 Stunden in Zeit kompensiert werden).
Pausenregelung
Den Mitarbeitenden, die abends länger oder Sonntags arbeiten, ist eine bezahlte Pau-se zu gewähren (15' - 30') je nach Einsatzdauer. Es ist ein von den Verkaufsräumen getrennter Aufenthaltsraum mit Tageslicht und Koch- oder zumindest Aufwärmmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Kinderbetreuung
Es sind Kinderbetreuungsangebote zu schaffen, welche auch die erweiterten Arbeitszeiten von im Detailhandel berufstätigen Eltern abdecken.





